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Staatsanwaltschaft


Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Sie ist insoweit ermittlungsleitende Behörde. Während es im Bereich des Erwachsenenstrafrechts in erster Linie um Sanktionierung strafrechtlichen Fehlverhaltens geht, steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Durch die tägliche Anwesenheit der für Jugendstrafsachen zuständigen Staatsanwälte im Haus des Jugendrechts steht die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens für Polizei und Jugendamt als Ansprechpartner zur Verfügung und lenkt die Ermittlungen. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt können hierdurch die Weichen für eine sinnvolle erzieherische und zeitnahe Einwirkung auf den straffälligen jungen Menschen gestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft schließt ihre Ermittlungsverfahren unter Anwendung der Diversionsrichtlinien ab. Dies bedeutet, dass es nicht in jedem Fall zu einer Anklageerhebung kommen muss. Vielmehr können in geeigneten Fällen Auflagen auch seitens der Staatsanwaltschaft erteilt werden, ohne dass es der Mitwirkung eines Gerichts bedarf. Ist eine erzieherische Intervention durch das Gericht erforderlich, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und wirkt u.a. an der Hauptverhandlung mit.   


Anschrift

Staatsanwaltschaft Karlsruhe - Zweigstelle Pforzheim -
Schulbergstaffel 1
75175 Pforzheim

Telefon: 07231/309-0
Telefax: 07231/309-385

www.stapforzheim.de

eMail: poststelle@stapforzheim.justiz.bwl.de

Bitte beachten Sie, dass der elektronische Rechtsverkehr mit den Staatsanwaltschaften noch nicht möglich ist. Bestimmende Schriftsätze können daher nicht wirksam per E-Mail eingereicht werden.

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