Service-Navigation

Suchfunktion

Jugendamt Pforzheim


 

Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren und somit die Zusammenarbeit mit dem Haus des Jugendrechts werden von der Abteilung Soziale Dienste des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Pforzheim wahrgenommen.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamtes der Stadt Pforzheim nehmen regelmäßig im Haus des Jugendrechts an Hausbesprechungen, Hauskonferenzen und Fallkonferenzen teil.

Zuständigkeit:

Die Sozialen Dienste sind neben der Mitwirkung in Jugendstrafverfahren zuständig für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 2 Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Das sind z.B.

  • Förderung der Erziehung in der Familie,
  • ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung,
  • Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
  • Hilfen für junge Volljährige,
  • Beratung und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung,
  • Inobhutnahmen,
  • Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten.


Die örtliche Zuständigkeit umfasst

  • Kinder,
  • Jugendliche,
  • junge Volljährige
  • und ihre Familien.

aus dem Stadtgebiet Pforzheim entsprechend den Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit nach dem SGB VIII (§§ 86 ff.).

Zur Abteilung Soziale Dienste gehören fünf sozialräumlich orientierte Arbeitsgruppen:

  • AG Ost mit Oststadt, Eutingen
  • AG Süd mit Buckenberg, Haidach, Südoststadt, Au, Huchenfeld, Hohenwart, Würm
  • AG West mit Arlinger, Brötzingen, Maihälden, Weststadt
  • AG Nord mit Nordstadt, Innenstadt
  • AG Südwest mit Dillweißenstein, Sonnenhof, Sonnenberg, Südweststadt, Büchenbronn

Die Zuordnung der Sachbearbeitung bei Neufällen erfolgt innerhalb der Arbeitsgruppen in wöchentlichen Fallverteilungskonferenzen nach den Kriterien Kompetenz, Kontinuität und Kapazität.Wegweisung Rathaus



Kontakt:

Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt
- Soziale Dienste -
Östliche 2
75175 Pforzheim

Tel. 07231/39-1415
Fax 07231/39-3102

jsa@stadt-pforzheim.de
www.pforzheim.de

Fußleiste